11.03.12

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Petit Reina
Apartments & Restaurant
Cabañas - Caacupé / Paraguay

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

§ 2 Vertragspartner

§ 3 Vertragsabschluss, Anzahlung

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

§ 7 Rechte des Gastes

§ 8 Pflichten des Gastes

§ 9 Rechte des Beherbergers

§ 10 Pflichten des Beherbergers

§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden

§ 12 Tierhaltung

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand


§ 1 Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem Petit Reina Apartments & Restaurant üblicherweise mit ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus.

§ 2 Vertragspartner
(1) Als Vertragspartner von Petit Reina Apartments & Restaurant gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

§ 3 Vertragsabschluss
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen  oder mündlichen Bestellung des Gastes durch Petit Reina Apartments & Restaurant zustande.
(2) Bei Annahme des Vertrages durch Petit Reina Apartments & Restaurant erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
(3 )Der Gesamtmietpreis wird bei Ankunft des / der Mieter fällig.

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
(2) Petit ReinaApartments & Restaurant hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis spätestens 12 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten. es sei denn, dass der Gast einen späterer Ankunftszeitpunkt mitteilt.
(3) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 12 Uhr freizumachen.

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
(2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr in Höhe des Mietpreises für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
(3) Ab dem 15. Kalendertag vor der Anreise entstehen folgende Stornierungsgebühren:
ab dem 15. Kalendertag vor dem Anreisetag 20%
zwischen dem 14. bis 09. Kalendertag vor der Anreise 30%
zwischen dem 08. und 04. Kalendertag vor dem Anreisetag 50%
ab dem 3. Kalendertag vor dem Anreisetag 100 % des Mietpreises

(4) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er Petit Reina Apartments & Restaurant gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Petit Reina Apartments & Restaurant muss jedoch in Abzug bringen, was sie sich infolge Nichtinanspruchnahme ihres Leistungsangebots erspart oder was sie durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.

§ 6 Rechte des Gastes
(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf  den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

§ 7 Pflichten des Gastes
(1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Fremdwährungen ( Euro und US-Dollar) werden von Petit Reina Apartments & Restaurant nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen.
Petit Reina Apartments & Restaurant ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers usw. anzunehmen. Alle bei Annahme dieser Wertpapiere notwendigen Kosten, etwa für Telegramme, Erkundigungen usw. gehen zu Lasten des Gastes.
(2) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung von Petit Reina
Apartments & Restaurant einzuholen.
(4) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den Petit Reina Apartments & Restaurant oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt Petit Reina Apartments & Restaurant in Anspruch zu nehmen.

§ 8 Rechte des Beherbergers
(1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht Petit Reina Apartments & Restaurant das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten .
(2) Petit Reina Apartments & Restaurant hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts und /oder sonstiger Forderungen  das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen.

§ 9 Pflichten des Beherbergers
(1) Petit ReinaApartments & Restaurant ist verpflichtet, die vermieteten Räume in gereinigtem Zustand und voller Funktionalität der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände zu gewährleisten.
(2) Notwendige Reparaturen oder Austausch defekter Sachen und Gegenstände sind möglichst ohne Beeinträchtigung des Gastes vorzunehmen.
(3) Wäschewechsel, Reinigung der Räume sind in den von Petit Reina Apartments & Restaurant vorgegebenen Intervallen vorzunehmen.
(4) Für Schäden die dem Gast zugefügt werden und auf das Verschulden von Petit Reina Apartments & Restaurant zurückzuführen sind haftet Petit Reina Apartments & Restaurant in angemessenem Umfang .

§ 10 Tierhaltung
(1) Das Unterbringen von Klein- bzw. Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung von Petit ReinaApartments & Restaurant.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Caacupé / Paraguay.

 

 

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Diese Website wurde zuletzt aktualisiert 11.03.12