Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragspartner
§ 3 Vertragsabschluss,
Anzahlung
§ 4 Beginn und Ende der
Beherbergung
§ 5 Rücktritt vom
Beherbergungsvertrag
§ 6 Beistellung einer
Ersatzunterkunft
§ 7 Rechte des Gastes
§ 8 Pflichten des Gastes
§ 9 Rechte des Beherbergers
§ 10 Pflichten des
Beherbergers
§ 11 Haftung des Beherbergers
für Schäden
§ 12 Tierhaltung
§ 13 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
§ 1 Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen jenen
Vertragsinhalt dar, zu welchem
Petit Reina Apartments &
Restaurant üblicherweise mit ihren Gästen
Beherbergungsverträge abschließt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen
Sondervereinbarungen nicht aus.
§ 2 Vertragspartner
(1) Als Vertragspartner von
Petit Reina Apartments &
Restaurant gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch
wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt
oder mitbestellt hat.
(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind
Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch
die Annahme der schriftlichen oder mündlichen
Bestellung des Gastes durch
Petit Reina Apartments &
Restaurant zustande.
(2) Bei Annahme des Vertrages durch
Petit Reina
Apartments & Restaurant erhalten Sie eine Bestätigung
per E-Mail.
(3 )Der Gesamtmietpreis wird bei Ankunft des / der
Mieter fällig.
§ 4 Beginn und Ende der
Beherbergung
(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14
Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
(2) Petit ReinaApartments & Restaurant hat das Recht,
für den Fall, dass der Gast bis spätestens 12 Uhr des
dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tages nicht
erscheint, vom Vertrag zurückzutreten. es sei denn, dass
der Gast einen späterer Ankunftszeitpunkt mitteilt.
(3) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der
Abreise bis 12 Uhr freizumachen.
§ 5 Rücktritt vom
Beherbergungsvertrag
(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag
ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden
Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst
werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor
dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen
des Vertragspartners sein.
(2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von
beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung
aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr in
Höhe des Mietpreises für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor
dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen
des Vertragspartners sein.
(3) Ab dem 15. Kalendertag vor der Anreise entstehen
folgende Stornierungsgebühren:
ab dem 15. Kalendertag vor dem Anreisetag 20%
zwischen dem 14. bis 09. Kalendertag vor der Anreise 30%
zwischen dem 08. und 04. Kalendertag vor dem Anreisetag
50%
ab dem 3. Kalendertag vor dem Anreisetag 100 % des
Mietpreises
(4) Auch wenn der Gast die
bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in
Anspruch nimmt, ist er
Petit Reina Apartments &
Restaurant gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten
Entgeltes verpflichtet.
Petit Reina Apartments &
Restaurant muss jedoch in Abzug bringen, was sie sich
infolge Nichtinanspruchnahme ihres Leistungsangebots
erspart oder was sie durch anderweitige Vermietung der
bestellten Räume erhalten hat.
§ 6 Rechte des Gastes
(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages
erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen
Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des
Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne
besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung
zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14
Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
§ 7 Pflichten des Gastes
(1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das
vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Fremdwährungen ( Euro
und US-Dollar) werden von Petit Reina Apartments &
Restaurant nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung
genommen.
Petit Reina Apartments & Restaurant ist nicht
verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks,
Kreditkarten, Bons, Vouchers usw. anzunehmen. Alle bei
Annahme dieser Wertpapiere notwendigen Kosten, etwa für
Telegramme, Erkundigungen usw. gehen zu Lasten des
Gastes.
(2) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche
von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum
üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung von
Petit Reina
(4) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die
Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der
Gast für jeden Schaden und Nachteil, den
Petit Reina
Apartments & Restaurant oder dritte Personen durch sein
Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter
oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist,
erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte
berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt
Petit Reina Apartments & Restaurant in Anspruch zu nehmen.
§ 8 Rechte des Beherbergers
(1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen
Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht
Petit Reina Apartments & Restaurant das
Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der
Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für
den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten .
(2) Petit Reina Apartments & Restaurant hat zur
Sicherstellung des vereinbarten Entgelts und /oder
sonstiger Forderungen das Pfandrecht
an den vom Gast eingebrachten Gegenständen.
§ 9 Pflichten des Beherbergers
(1) Petit ReinaApartments & Restaurant ist
verpflichtet, die vermieteten Räume in gereinigtem
Zustand und voller Funktionalität der mitvermieteten
Einrichtungsgegenstände zu gewährleisten.
(2) Notwendige Reparaturen oder Austausch defekter
Sachen und Gegenstände sind möglichst ohne
Beeinträchtigung des Gastes vorzunehmen.
(3) Wäschewechsel, Reinigung der Räume sind in den von
Petit Reina Apartments & Restaurant vorgegebenen
Intervallen vorzunehmen.
(4) Für Schäden die dem Gast zugefügt werden und auf das
Verschulden von Petit Reina Apartments & Restaurant
zurückzuführen sind haftet
Petit Reina Apartments &
Restaurant in angemessenem Umfang .
§ 10 Tierhaltung
(1) Das Unterbringen von Klein- bzw. Haustieren bedarf
der vorherigen Zustimmung von
Petit ReinaApartments &
Restaurant.
§ 11 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten
Caacupé / Paraguay.